Radon-Messungen an Arbeitsplätzen sind in Deutschland verpflichtend, und zwar in bestimmten Gebieten (Vorsorgegebieten) und in speziellen Arbeitsfeldern. Der gesetzliche Referenzwert für die Radonkonzentration liegt bei 300 Bq/m³ (Becquerel pro Kubikmeter) im Jahresmittel. Bei Überschreitung dieses Werts müssen Maßnahmen zur Senkung der Radonkonzentration hier ergriffen werden.
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