Ein Bauwerk muss funktionieren – auch in Sachen Radon
Rechtsanwalt Roman Deppenkemper beschreibt die Problematik rund um Radonbelastung wie folgt:
„Der Bauunternehmer schuldet grundsätzlich die Herstellung eines funktionierenden Werkes. Ein Wohnhaus, aber auch eine Arbeitsstätte, in der die darin wohnenden bzw. arbeitenden Personen durch eine hohe Radonexposition gesundheitlich gefährdet werden, funktioniert nicht. Ein solches Bauwerk ist grundsätzlich mangelhaft und der Bauunternehmer ist haftungsgefährdet. Das gilt ebenso für den Planer und Bauleiter, aber auch Vermieter und Verkäufer müssten sich um eine Haftung Gedanken machen, denn sie alle schulden ein mangelfreies Objekt. Das Thema „Radon“ wird in den kommenden Jahren die Gerichte beschäftigen.“
Die Kernaussage: Eine zu hohe Radonbelastung macht ein Gebäude nicht nur gesundheitlich gefährlich, sondern rechtlich mangelhaft. Bauunternehmer, Planer, Bauleiter sowie Vermieter und Verkäufer sind verpflichtet, ein mangelfreies und sicheres Bauwerk zu gewährleisten.
Warum Radon ein ernstzunehmendes Thema ist
Radon ist ein radioaktives Edelgas, das aus dem Boden austritt und vor allem in schlecht belüfteten Innenräumen gesundheitliche Schäden verursachen kann. Es gilt als zweithäufigste Ursache von Lungenkrebs nach dem Rauchen. Besonders in Neubauten oder sanierten Gebäuden mit dichter Bauweise können gefährliche Konzentrationen auftreten.
Die Folgen im Bauwesen:
- Gesundheitliche Risiken: Hohe Radonwerte gefährden die Bewohner und Nutzer eines Gebäudes erheblich.
- Rechtliche Konsequenzen: Bauwerke mit Radonbelastung gelten als mangelhaft. Betroffene Parteien – vom Bauunternehmen bis zum Verkäufer – können haftbar gemacht werden.
- Gerichtsverfahren: Wie Rechtsanwalt Deppenkemper betont, wird die Radonproblematik zukünftig vermehrt juristisch relevant werden.
Vorsorge und Sanierung: So schützen Sie sich
Als Radongutachter unterstütze ich Sie dabei, gesundheitliche Gefahren und mögliche Haftungsrisiken zu vermeiden. Radonmessungen und Sanierungsmaßnahmen sind ein wesentlicher Beitrag zu einem sicheren und mangelfreien Gebäude.
Mein Service:
- Durchführung von Radonmessungen gemäß gesetzlicher Standards
- Beratung zu baulichen und technischen Schutzmaßnahmen
- Planung und Umsetzung effektiver Radonsanierungen
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an den Rechtsanwalt Roman Deppenkemper, Kanzlei Berghoff · Deppenkemper GbR, Josef-Wiefels-Straße 11, 59063 Hamm (NRW).
Radon Gutachter Dr. Gerhard Binker – Radonfachperson
Dr. Gerhard Binker ist eine vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz und SMUL Sachsen fortgebildete Radonfachperson und eine anerkannte Messstelle vom Bundesamt für Strahlenschutz für Radonmessungen sowie geprüfter Radonsachverständiger vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in der Schweiz.
Standort Nürnberg: Hauptsitz Lauf
Binker Materialschutz GmbH
Westendstraße 3
D – 91207 Lauf bei Nürnberg
Telefon: +49 (0) 9123 9982-0
E-Mail: info@binker.de
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