Gesundheitsrisiko, Pflichten und Schutzmaßnahmen 2025
Radon ist in Deutschland nicht nur ein häusliches, sondern auch ein ernstzunehmendes berufliches Gesundheitsrisiko. Besonders in erdberührten Arbeitsräumen kann sich das radioaktive Edelgas anreichern und die Gesundheit gefährden. Der Gesetzgeber hat deshalb klare Pflichten zur Radonmessung und -sanierung am Arbeitsplatz formuliert. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, gesundheitlichen Hintergründe und technischen Lösungen rund um das Thema „Radon am Arbeitsplatz“ – wissenschaftlich fundiert und praxisnah. Grundlage sind aktuelle Erkenntnisse aus 2025, unter anderem von der Binker Materialschutz GmbH, einem führenden Fachunternehmen für Radonschutz.
Radon in Innenräumen – eine unsichtbare Gefahr
Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Gas, das durch den Zerfall von Uran im Boden entsteht. Es kann durch Risse, Spalten oder undichte Stellen in Gebäude eindringen. Am Arbeitsplatz ist das insbesondere in Kellern, Souterrains oder Gebäuden mit Bodenkontakt problematisch. Die Belastung kann von Gebäude zu Gebäude stark variieren.
Gesetzliche Grundlagen laut Strahlenschutzgesetz
Referenzwert für Arbeitsplätze (= kein Grenzwert!)
Seit 2018 gilt in Deutschland ein gesetzlich festgelegter Referenzwert von 300 Bq/m³ (Becquerel pro Kubikmeter Luft) für die jährliche Durchschnittskonzentration von Radon – sowohl für private Aufenthaltsräume als auch für Arbeitsplätze.
Messpflicht in Radonvorsorgegebieten
In ausgewiesenen Radonvorsorgegebieten (§ 127 StrlSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, in Arbeitsbereichen mit Bodenkontakt (Erdgeschoss, Kellergeschoss) Radonmessungen durchzuführen. Diese Messungen müssen über 12 Monate erfolgen, um saisonale Schwankungen zu erfassen. Die Messergebnisse müssen dokumentiert und ggf. erneut überprüft werden.
Maßnahmen bei Referenzwert-Überschreitung
Wird der Referenzwert überschritten, muss der Arbeitgeber unverzüglich Maßnahmen ergreifen. Dazu zählen:
- Lüftungstechnik
- Abdichtungen
- Unterbodenabsaugung (z. B. Radonbrunnen)
Höhere Belastung – Strahlenschutzpflichten
Lässt sich der Wert nicht unter 300 Bq/m³ senken, greift eine Anzeige- und Genehmigungspflicht. Ab einer effektiven Dosis von >6 mSv pro Jahr gelten Beschäftigte als „strahlenexponiert“ – mit zusätzlichen Auflagen (Dosimetrie, Vorsorgeuntersuchungen etc.).
Risikogruppen und gefährdete Arbeitsbereiche
Besonders gefährdete Arbeitsplätze:
- Kellerräume
- Souterrain-Büros
- Werkstätten mit Bodenplattenkontakt
- untertägige Arbeitsplätze (z. B. Bergwerke, Schaubergwerke, Museumsbergwerke)
- Radon-Heilbäder
Typische Beispiele aus der Praxis:
- Archivräume in Behörden-/Gerichtsgebäuden siehe hier: radonsanierung-binker.de/ueberdruckmethode-zur-radon-sanierung-eines-bueroraums-in-bayreuth/
- Verwaltungsgebäude im Bayerischen Wald, siehe hier: https://radonsanierung-binker.de/radon-sanierung-verwaltungsgebaeude-lkr-freyung-grafenau/
- Rundfunksendeanlagen mit Technikräumen im Kellergeschoss, siehe z.B. hier: https://radonsanierung-binker.de/radon-arbeitsplatzmessungen-in-einer-rundfunk-sendeanlage-im-landkreis-oberallgaeu/
Siehe allgemein: https://radonsanierung-binker.de/radon-referenzen/
Messmethoden am Arbeitsplatz
Langzeitmessung ist Pflicht
Gemäß StrlSchG müssen passive Detektoren über 12 Monate eingesetzt werden. Das sichert eine repräsentative Jahresmittelbewertung.
Ergänzende Verfahren
Für Ursachenforschung und gezielte Maßnahmenplanung ist Radon Sniffing mit aktiven Geräten sinnvoll. Hierbei wird Raum für Raum nach Eintrittspfaden gesucht.
Mehr zur Methodik:
radonsanierung-binker.de/radon-sniffing-in-gewerbe-und-industriegebaeuden
Technische Maßnahmen am Arbeitsplatz
1. Lüftung
- Stoßlüftung mehrfach täglich
- ggf. automatische Lüftung mit Wärmerückgewinnung
2. Abdichtung
- Risse im Mauerwerk oder Fußboden schließen
- Durchführungen abdichten
- Radon-Sperrbahnen einsetzen
3. Unterbodenabsaugung
- SSD-Systeme mit Ventilatoren
- Absaugung über Radonbrunnen
- Effektivität: Reduktion um >90 %
Rolle der Dr. Binker Radonsanierung (Binker Materialschutz GmbH)
Als zertifizierter Fachbetrieb ist Dr. Binker Radonsanierung bundesweit auf die Messung und Sanierung an Arbeitsplätzen spezialisiert. Mit dem Online-Tool „Radon nach PLZ“ erhalten Unternehmen eine erste Einschätzung, ob ihr Standort ein Risiko birgt:
→ radonsanierung-binker.de/radon-am-arbeitsplatz-kostenlos-ihr-risiko-pruefen
→ radonsanierung-binker.de/radon-nach-plz-kostenlos-ihr-risiko-pruefen
Im Bedarfsfall erfolgt:
- Langzeitmessung mit Passivdetektoren
- Vor-Ort-Analyse (Sniffing, Leckageortung)
- Erstellung eines Sanierungskonzepts
- Umsetzung technischer Maßnahmen (z. B. Lüftung, SSD)
Fazit: Arbeitgeber müssen handeln
Radon ist am Arbeitsplatz kein theoretisches Risiko – sondern ein messbarer Gesundheitsfaktor. Besonders in erdberührten Bereichen kann das radioaktive Gas gesundheitlich relevante Werte überschreiten und rechtliche Folgen nach sich ziehen. Unternehmen sind verpflichtet, präventiv zu messen, zu dokumentieren und ggf. zu sanieren.
Ein starker Partner wie die Dr. Binker Radonsanierung bietet hier nicht nur technische Lösungen, sondern auch rechtliche Sicherheit. Denn Radonschutz am Arbeitsplatz ist 2025 nicht mehr Kür, sondern Pflicht.
Quellen & weiterführende Informationen
- https://radonsanierung-binker.de/radon-in-deutschland-2025
- https://radonsanierung-binker.de/radon-arbeitsplatzmessungen-in-einer-rundfunk-sendeanlage-im-landkreis-oberallgaeu
- https://radonsanierung-binker.de/radon-sniffing-in-gewerbe-und-industriegebaeuden
- https://radonsanierung-binker.de/radon-unterbodenabsaugung-effektive-radonsanierung-mit-radonsauger
- https://radonsanierung-binker.de/radon-am-arbeitsplatz-kostenlos-ihr-risiko-pruefen/
- https://radonsanierung-binker.de/radon-nach-plz-kostenlos-ihr-risiko-pruefen
Radon Gutachter Dr. Gerhard Binker – Radonfachperson
Dr. Gerhard Binker ist eine vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz und SMUL Sachsen fortgebildete Radonfachperson und eine anerkannte Messstelle vom Bundesamt für Strahlenschutz für Radonmessungen sowie geprüfter Radonsachverständiger vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in der Schweiz.
Standort Nürnberg: Hauptsitz Lauf
Binker Materialschutz GmbH
Westendstraße 3
D – 91207 Lauf bei Nürnberg
Telefon: +49 (0) 9123 9982-0
E-Mail: info@binker.de
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