Ob Fertigungshalle, Werkstatt, Lager oder Betriebsgebäude: Auch in Industrie- und Gewerbehallen kann sich Radon aus dem Untergrund ansammeln – mit Folgen für die Gesundheit der Beschäftigten und mit klaren gesetzlichen Pflichten für Arbeitgeber. Das unsichtbare, radioaktive Gas ist nach dem Rauchen die häufigste Ursache für Lungenkrebs. Für Unternehmen heißt das: erst Klarheit schaffen, dann handeln. Wir übernehmen den kompletten Weg – Radonmessung, Ursachensuche per Radon-Sniffing und Radonsanierung – aus einer Hand.
Inhalt
Warum Radon in Industrie- und Gewerbehallen ein Thema ist
Radon entsteht natürlich im Boden und dringt über undichte Stellen in Gebäude ein. Hallen sind dabei besonders relevant: Sie stehen mit einer großen Grundfläche direkt auf dem Untergrund – häufig nur auf einer Bodenplatte. Über Risse, Fugen, Bodenabläufe sowie Rohr- und Kabeldurchführungen findet Radon zahlreiche Eintrittswege.
Das große Luftvolumen einer Halle täuscht dabei leicht über die tatsächliche Belastung hinweg: Hohe Luftwechselraten verdünnen das Radon zwar – punktuell, an einzelnen Arbeitsplätzen nahe den Eintrittsstellen, können die Werte aber deutlich erhöht sein. Für eine belastbare Beurteilung zählt die Messung am realen Arbeitsplatz, nicht ein Mittelwert über die gesamte Halle.
Radon am Arbeitsplatz: Ihre Pflichten als Arbeitgeber
Radon am Arbeitsplatz ist im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) geregelt. Für Arbeitsplätze gilt ein Referenzwert von 300 Bq/m³ im Jahresmittel (§ 126 StrlSchG). Ein Referenzwert ist kein starres Verbot, sondern die Schwelle, ab der Arbeitgeber tätig werden müssen.
Ihre Pflichten als Arbeitgeber (StrlSchG):
- Messpflicht an Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss, wenn der Betrieb in einem Radonvorsorgegebiet liegt (§ 127) – zusätzlich in bestimmten Arbeitsfeldern (z. B. Wasserwerke, untertägige Anlagen) unabhängig vom Gebiet.
- Die Erstmessung erfolgt über ein volles Jahr mit passiven Exposimetern einer anerkannten Messstelle.
- Wird der Referenzwert überschritten, sind Maßnahmen innerhalb von 18 Monaten umzusetzen; die Kontrollmessung muss spätestens 30 Monate nach Feststellung erfolgen (§ 128).
- Lässt sich der Wert nicht unter 300 Bq/m³ senken, ist der Arbeitsplatz bei der zuständigen Behörde anzumelden. Beschäftigte und Betriebsrat sind über Ergebnis und Maßnahmen zu informieren.
Alle Details finden Sie in unserem Fachbeitrag Radon am Arbeitsplatz sowie beim Bundesamt für Strahlenschutz. Wichtig: Nicht jedes Gebäude in einem Vorsorgegebiet ist automatisch betroffen – erst die Messung schafft Rechtssicherheit.
Radon in der Halle messen
Der erste Schritt ist die Radonmessung – als Langzeitmessung, deren Ergebnis sich direkt mit dem Referenzwert vergleichen lässt. Entscheidend ist in großen Hallen die Platzierung der Messpunkte: Wir setzen sie gezielt dort, wo Menschen arbeiten und wo Radon am ehesten eintritt – ein einzelner Punkt bildet eine weitläufige Halle nicht ab.
Für eine schnelle Orientierung und die anschließende Ursachensuche setzen wir zusätzlich professionelle, kontinuierlich messende Geräte ein.
Die Ursachen aufspüren – Radon-Sniffing
Eine Messung zeigt, ob und wie viel Radon vorhanden ist – aber nicht, woher es kommt. Dafür nutzen wir das Radon-Sniffing und spüren die konkreten Eintrittspfade auf. In großen, verzweigten Hallen sind das meist mehrere Stellen, die mit bloßem Auge nicht erkennbar sind. Wie die Methode in der Praxis eingesetzt wird, zeigt unser Beitrag Radon-Sniffing in Gewerbe- und Industriegebäuden.
Für besonders komplexe Gebäude haben wir ein eigenes, patentiertes Tracergas-Verfahren entwickelt: Es ermittelt die optimalen Absaugpunkte für die spätere Unterbodenabsaugung – ideal für weitläufige Hallen und schwierige Untergründe. Mehr zum patentierten Tracergas-Verfahren.
Radon sanieren – großflächige Unterbodenabsaugung
Sind die Eintrittswege bekannt, folgt die Radonsanierung. Das wirksamste Mittel bei höheren Werten ist die Unterbodenabsaugung: Mit Radonturbinen oder Radonsaugern wird das Radon gezielt unter der Bodenplatte abgesaugt und ins Freie geführt, bevor es in die Halle gelangt. Der Produktionsbetrieb wird dabei so wenig wie möglich beeinträchtigt.
Bei großen Hallenvolumen zählt die Energieeffizienz. Unser patentiertes Radonschutz-System mit Wärmerückgewinnung nutzt die Abwärme der Absaugung und senkt so die Betriebskosten – bei voller Schutzwirkung. Mehr zum Patent mit Wärmerückgewinnung.
Unser Anspruch geht über die gesetzliche Vorgabe hinaus: Während am Arbeitsplatz der Referenzwert von 300 Bq/m³ gilt, ist Ziel jeder Sanierung eine nachhaltige Radon-Reduktion deutlich unter den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Richtwert von 100 Bq/m³ – energieeffizient und langfristig wirksam.
Messen, Sniffen, Sanieren – alles aus einer Hand
Für Unternehmen entscheidend: Bei uns kommt alles aus einer Hand. Sie koordinieren keine drei Dienstleister. Wir ordnen die Messwerte ein, finden die Ursachen und setzen die Sanierung selbst um – mit eigener Technik und, wo sinnvoll, mit unseren zwei patentierten Verfahren.
Ihr erfahrener Partner: die Binker Materialschutz GmbH
Radon dauerhaft aus einer Halle fernzuhalten, ist Erfahrungssache. Die Binker Materialschutz GmbH unter der Leitung von Dr. Gerhard Binker ist genau darauf spezialisiert:
- Staatlich anerkannte Messstelle des Bundesamts für Strahlenschutz für Radonmessungen
- Dr. Gerhard Binker – fortgebildete Radon-Fachperson (LfU Bayern, SMUL Sachsen) und Radonsachverständiger
- Zwei rechtskräftig erteilte Patente zur Radonsanierung: Tracergas-Verfahren und Wärmerückgewinnung
- Deutschlandweit im Einsatz – Messung, Ursachensuche und Sanierung mit eigener Ausrüstung, ohne Subunternehmer
Wie tief die Expertise reicht, zeigt ein Fachvortrag: Gemeinsam mit Prof. Dr.-Ing. Walter-Reinhold Uhlig (KORA e.V., Dresden) hat Dr. Binker auf den 17. Sächsischen Radontagen Radonschutzmaßnahmen speziell für Industriehallen vorgestellt – mit grundlegenden Betrachtungen und realisierten Praxisbeispielen (Fachbeitrag als PDF).
Praxis: Radonschutz im Produktions- und Gewerbebau
Wie eine Radonsanierung in einem realen Industrieobjekt gelingt, zeigt unser Projekt im Verwaltungs- und Produktionsgebäude in Glashütte: Dort haben wir hohe Radonkonzentrationen in Produktions- und Verwaltungsräumen wirksam gesenkt. Dass auch großflächige Gewerbeflächen betroffen sein können, zeigt zudem unser Beitrag Radon in Supermärkten.
Radon Gutachter Dr. Gerhard Binker – Radonfachperson
Dr. Gerhard Binker ist eine vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz und SMUL Sachsen fortgebildete Radonfachperson und eine anerkannte Messstelle vom Bundesamt für Strahlenschutz für Radonmessungen sowie geprüfter Radonsachverständiger vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in der Schweiz.
Standort Nürnberg: Hauptsitz Lauf
Binker Materialschutz GmbH
Westendstraße 3
D – 91207 Lauf bei Nürnberg
Telefon: +49 (0) 9123 9982-0
E-Mail: info@binker.de